Der Sachverständige

Ein Sachverständiger im Bauwesen ist eine Person, die über Fachkenntnisse und Erfahrungen im Bauwesen verfügt und in der Lage ist, unabhängige und fachkundige Bewertungen, Gutachten oder Expertisen zu erstellen. Diese Experten werden oft von Gerichten, Versicherungen, Bauunternehmen oder Privatpersonen hinzugezogen, um bei verschiedenen bautechnischen Angelegenheiten zu beraten oder als unabhängige Gutachter tätig zu werden.

Arten von Sachverständigen:

  • freier oder unabhängiger Sachverständiger
    Ein "freier Sachverständiger" bezieht sich auf einen Sachverständigen, der unabhängig und nicht an ein bestimmtes Unternehmen oder eine Organisation gebunden ist. Im Kontext von Bauwesen und Immobilien bedeutet dies, dass der Sachverständige seine Dienstleistungen als unabhängiger Experte anbietet und nicht direkt mit einem Bauunternehmen, einem Architekturbüro oder einer Versicherungsgesellschaft verbunden ist. 
  • verbandsangehöriger Sachverständiger
    Ein "Verbandsangehöriger Sachverständiger" ist ein Sachverständiger, der Mitglied in einem bestimmten Verband oder einer berufsständischen Organisation ist. Diese Organisationen können regional, national oder international sein und spezielle Standards, Ethikrichtlinien und Qualitätsanforderungen für ihre Mitglieder festlegen. Sachverständige schließen sich solchen Verbänden an, um ihre Professionalität zu unterstreichen, sich weiterzubilden, Networking-Möglichkeiten zu nutzen und die Qualität ihrer Dienstleistungen zu fördern.
  • öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
    Ein "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist eine spezielle Form (nur in Deutschland) eines Sachverständigen, der durch eine offizielle Stelle, meistens eine IHK (Industrie- und Handelskammer) oder eine Handwerkskammer, öffentlich bestellt und vereidigt wurde. Diese Bestellung erfolgt aufgrund bestimmter Qualifikationen, Erfahrungen und Fachkenntnisse des Sachverständigen.
  • zertifizierter Sachverständiger nach DIN ISO 17024
    Die Norm DIN EN ISO/IEC 17024 ist eine internationale Norm, die Anforderungen an die Kompetenz von Personen festlegt, die in einem bestimmten Bereich als Sachverständige tätig sind. Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein Qualitätsnachweis für die Kompetenz und Unabhängigkeit einer Person als Sachverständiger. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass die Person die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, um objektive und qualitativ hochwertige Bewertungen in ihrem spezifischen Fachgebiet durchzuführen.


Neueste Informationen zu Urteilen
ÖFFENTLICHE BESTELLUNG UND ZERTIFIZIERUNG NACH ISO/IEC 17024 SIND GLEICHWERTIG
Die Gleichwertigkeit von öffentlicher Bestellung und Zertifizierung nach DIN ISO 17024 ist seit 2017 nun auch gerichtlich untermauert.
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob das Gericht einen Gutachter hinzuziehen kann, der zwar nicht öffentlich bestellt, jedoch nach 17024 zertifiziert ist.
In seinem Urteil betonte das Gericht, dass die Zertifizierung nach DIN ISO 17024 einen Nachweis der Sachkunde darstellt und somit der öffentlichen Bestellung in nichts nachstehe. Der Antrag, einen Sachverständigen nicht anzuerkennen, weil er nicht öffentlich bestellt ist, wurde zurückgewiesen.
In seiner Argumentation folgerte das Gericht, dass eine fehlende öffentliche Bestellung kein Hinweis auf eine fehlende Sachkunde sei und dass ferner jedes Gericht frei in der Benennung eines geeigneten Sachverständigen sei. Laut Vorschrift in Paragraph 404 Abs.2 ZPO sei zwar ein öffentlich bestellter Sachverständiger vorzuziehen - allerdings handle es sich hierbei nur um eine Ordnungsvorschrift.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart mit einem Verweis auf die ZPO als nicht zulässig erklärt. Laut ZPO erfolgt die Bestimmung des Sachverständigen durch das Gericht und diese Entscheidung sei nicht anfechtbar. (ZPO 245 §404 Abs. 1 und § 490 Abs. 2). Die Entscheidung des Landgerichts Hechingen 1 OH 19/15 vom 19.07.2017 wurde somit bestätigt.
Für Sie als nach DIN ISO 17024 zertifizierter Sachverständiger bedeutet dieses Urteil, dass Sie bezüglich der Anerkennung Ihrer Qualifikation einem öffentlich bestellten Sachverständigen in jeder Hinsicht gleichzusetzen sind. 

 
 
 
 
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